Arbeitslosengeld
Die Leistungen richten sich nach der Höhe des Lohns, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse und danach, ob Kinder vorhanden sind.
Bei der Berechnung der Leistungen wird das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt während des letzten Jahres bis zur Leistungsbemessungsgrenze von € 5.800 in den alten und € 4.900 in den neuen Bundesländern pro Monat zugrunde gelegt.
Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 % des Nettolohns, Arbeitslose ohne Kinder 60 % des Nettolohns.
Die Dauer des Leistungsbezugs hängt von den Beitragszeiten und Ihrem Lebensalter ab. Die maximale Leistungsdauer beträgt 24 Monate. Sie staffelt sich von sechs Monaten für Personen, die 12 Monate lang versicherungspflichtig waren, bis zu höchstens 24 Monaten für ältere Personen, die 48 Monate lang versicherungspflichtig waren. Wurde die Anwartschaft bei besonders gelagerten Fällen mit Beschäftigungen von insgesamt sechs bis 10 Monaten erfüllt, staffelt sich die Anspruchsdauer von drei bis fünf Monaten; diese Regelung ist bis 31. Dezember 2014 befristet.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung, deren Höhe sich am Sozialhilfeniveau orientiert und das soziokulturelle Existenzminimum sichert. Der notwendige Lebensunterhalt wird zum einen nach bundeseinheitlichen Regelbedarfen gewährt, zum anderen werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Der maßgebende Regelbedarf deckt die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens pauschal ab. Darüber hinaus können Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehend usw.) und weitere spezifische Leistungen erbracht werden. Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sichert das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Dadurch werden insbesondere Bedarfe für Schulausflüge und Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Sport, Kultur und Freizeiten sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Lernförderung berücksichtigt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung erbracht, solange die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Jedoch werden Bewilligungen in der Regel für jeweils sechs Monate ausgesprochen, nach denen der Anspruch erneut nachzuweisen ist.
Andere Leistungen
Während Ihrer Arbeitslosigkeit zahlt die Arbeitslosenversicherung in Ihrem Namen:
- Beiträge zur Krankenversicherung; für die Inanspruchnahme von Leistungen gelten die Ausführungen im Abschnitt über Sachleistungen bei Krankheit
- Beiträge zur Pflegeversicherung.
Während des Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind Sie auch gegen bestimmte Unfälle versichert.
In den deutschen Rechtsvorschriften sind keine Vorruhestandsleistungen vorgesehen. In vielen Branchen gibt es jedoch tarifvertragliche Vorruhestandsbestimmungen.