Werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie in Deutschland - unabhängig vom Umfang der wöchentlichen oder monatlich zu leistenden Arbeitszeit - Anspruch auf Weiterzahlung Ihres Arbeitsentgelts. Dieser Anspruch auf sogenannte Entgeltfortzahlung besteht aber erst, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Deutschland
Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit in Deutschland
Deutschland: Geldleistungen bei Krankheit
Erstellt am: 5.02.2020, aktualisiert am: 5.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, III. Geldleistungen bei Krankheit
© Europäische Union, 2013
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, III. Geldleistungen bei Krankheit
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