Deutschland

Kindergeld, Elterngeld: Bezug von Familienleistungen in Deutschland

Deutschland: Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld)

Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit (Familienkasse). Nähere Informationen finden sich unter: www.familienkasse.de.

Das Kindergeld wird im Verlauf des Monats der Festsetzung durch die Agentur für Arbeit (Familienkasse) auf das angegebene Bankkonto gezahlt.

Sie sind verpflichtet, unaufgefordert und unverzüglich der Agentur für Arbeit (Familienkasse) jede Änderung der bei Antragstellung gemachten Angaben mitzuteilen, die Einfluss auf Ihren Kindergeldanspruch haben könnte (z. B. die Beendigung der Berufsausbildung des Kindes).

Je nach Wohnort sind unterschiedliche Familienkassen für die Auszahlung dieser Leistung zuständig. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie unter www.familien-wegweiser-regional.de/Kindergeld.113.0.html.

Das Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Zuständig für die Prüfung und Auszahlung sind die Elterngeldstellen. Je nach Bundesland wird diese Aufgabe von unterschiedlichen Trägern wahrgenommen. Die für Sie zuständige Stelle sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.familien-wegweiser-regional.de/Elterngeld.73.0.html.

Erstellt am: 5.02.2020, aktualisiert am: 26.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, IX. Familienleistungen

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