Deutschland

Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland

Deutschland: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt von Amts wegen, ob die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall gegeben sind und ein Anspruch auf Leistungen besteht; ein Antrag Ihrerseits ist nicht erforderlich. Ihr Arbeitgeber muss dem Unfallversicherungsträger jeden Unfall melden.

Nach einem Unfall müssen Sie sich in der Regel an einen von den Unfallversicherungsträgern zugelassenen Durchgangsarzt wenden. Der Durchgangsarzt entscheidet gemeinsam mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger über die weitere ärztliche Behandlung.

Erstellt am: 4.02.2020, aktualisiert am: 7.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, VIII. Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

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