Jeder Zweig der sozialen Sicherheit wird durch unterschiedliche Träger verwaltet.
Die Krankenversicherung wird durch anerkannte Krankenkassen und private Versicherungseinrichtungen betrieben, die über die Bewilligung verfügen, die soziale Krankenversicherung durchzuführen. Jede versicherungspflichtige Person kann unter den an ihrem Wohnort zugelassenen Krankenversicherern frei wählen.
Die Unfallversicherung wird durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) (sie versichert mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Personen) sowie durch öffentliche und private Versicherungseinrichtungen durchgeführt.
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV, 1. Säule) wird durch kantonale Ausgleichskassen, Ausgleichskassen des Bundes und Verbandsausgleichskassen sowie eine zentrale Ausgleichsstelle verwaltet; in der Invalidenversicherung bestehen ferner die kantonalen IV-Stellen.
Die Erwerbsersatzordnung (EO, Geldleistungen bei Mutterschaft) wird durch die Organe der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) durchgeführt.
Die Kantone bezeichnen die Organe, die mit der Entgegennahme von Gesuchen um Ergänzungsleistungen zur 1. Säule (EL), deren Beurteilung sowie der Festsetzung und Auszahlung der Leistungen beauftragt sind. In der Regel sind dies die kantonalen Ausgleichskassen.
Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV, 2. Säule) wird durch registrierte Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt.
Die Familienzulagen werden im bundesrechtlichen System durch die kantonalen Ausgleichskassen und in den kantonalen Systemen durch Familienausgleichskassen (anerkannte berufliche und zwischenberufliche sowie kantonale Kassen) durchgeführt.
Zahlreiche Organe sind mit der Durchführung der Arbeitslosenversicherung beauftragt; es sind dies vor allem die öffentlichen Arbeitslosenkassen, die anerkannten privaten Arbeitslosenkassen, die von den Kantonen bezeichneten Behörden sowie gewisse Organe der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
Im Bereich der sozialen Sicherheit unterliegen die Zweige Krankheit und Unfall der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dieses Amt ist Teil des Eidgenössischen Departements (Ministeriums) des Innern. Die Zweige Alter, Hinterbliebene und Invalidität, die Erwerbsersatzordnung (EO) sowie Familienzulagen unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), das Teil des gleichen Departements ist. Die Arbeitslosenversicherung unterliegt der Aufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), das Teil des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements ist.