Česká republika

Löhne und Gehälter

Mindestlohn, Bruto- und Nettolohn, Lohnauszahlungsarten

Der Mindestlohn ist die Untergrenze für die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Beschäftigten zu zahlen hat. Der Mindestlohn wird sowohl auf Stundenbasis als auch auf Monatsbasis festgelegt und gilt für alle Arbeitnehmer in einem Rechts- oder Arbeitsverhältnis, das auf Arbeitsverträgen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses beruht (Werkvertrag und Tätigkeitsvertrag). Es wird nicht unterschieden, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Beschäftigung oder um eine parallele Beschäftigung handelt.

Die Höhe des Mindestlohns wird durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt und kann sich jährlich entsprechend der Entwicklung der Wirtschaftslage ändern. Derzeit beträgt der Mindestlohn 13 350 CZK brutto bzw. 79,80 CZK/Stunde (gültig seit 1.1.2019).

Brutto- und Nettolohn

Jeder Arbeitnehmer muss von seinem Bruttolohn Steuern und Sozialabgaben abführen (mehr Informationen über Lohnabzüge im Kapitel über Steuern und Abgaben). In Abzug gebracht werden Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer. Bei Letzterer handelt es sich um eine Vorsteuer, da am Ende des Jahres eine Steuerverrechnung vorgenommen wird. Der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleibende Betrag ist der Nettolohn. Außerdem können individuelle Lohnabzüge vorgenommen werden, z. B. für Darlehensrückzahlungen, Sparbeiträge u. Ä.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit für eine bestimmte Zeit aus im Arbeitsgesetzbuch definierten Gründen nicht ausübt und sich z. B. im Urlaub befindet oder arbeitsunfähig ist, steht ihm nicht der übliche Lohn zu, sondern ein so genannter Lohnersatz. In einigen Fällen entspricht der Lohnersatz dem durchschnittlichen Nettolohn des Arbeitnehmers, in anderen Fällen ist er niedriger oder wird nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen gewährt.

Lohnauszahlungsarten

Der Lohn wird dem Arbeitnehmer am häufigsten zum festgelegten Auszahlungstermin durch Überweisung auf ein Bankkonto oder in bar ausgezahlt. Der Lohn ist nach der verrichteten Arbeit fällig, spätestens während des folgenden Kalendermonats. Mitunter besteht auch die Möglichkeit der Auszahlung vorab vereinbarter Vorschüsse vor dem regulären Auszahlungstermin.

Der Lohn kann auch in einer fremden Währung ausgezahlt werden, sofern von der Tschechischen Nationalbank ein Wechselkurs festgesetzt wurde.

Bei der monatlichen Lohnabrechnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Beleg auszustellen, der Angaben zu den einzelnen Lohnbestandteilen und den vorgenommenen Abzügen enthält. Auf Anforderung des Arbeitnehmers legt der Arbeitgeber die Dokumente vor, auf deren Grundlage der Lohn berechnet wurde.

Text zuletzt geändert am: 07/2019

Bildnachweis: Pond5.com
Erstellt am: 10.01.2019, aktualisiert am: 25.01.2020
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