Česká republika

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Umzug nach Tschechien

Wenn Sie Bürger eines der EU/EWR-Mitgliedsländer oder der Schweiz sind und in die Tschechische Republik kommen, müssen Sie hier folgende Formalitäten erledigen:

Aufenthaltsregistrierung:

Wenn Ihr voraussichtlicher Aufenthalt auf dem Territorium der Tschechischen Republik länger als 30 Tage dauern wird, sind Sie verpflichtet, den Aufenthalt innerhalb von 30 Tagen ab Betreten des Landes bei der für Ihren Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständigen Stelle der Ausländerpolizei zu melden.

Aufenthaltserlaubnis:

Wenn Sie für eine Dauer von länger als drei Monaten bleiben möchten, müssen Sie bei der regionalen Dienststelle des Innenministeriums (Abteilung Asyl- und Migrationspolitik) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Halten Sie hierfür folgende Dokumente bereit:

  • einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument (Personalausweis bei EU-Bürgern);
  • einen Krankenversicherungsnachweis (wird nicht benötigt, wenn der Zweck des Aufenthalts die Ausübung einer Beschäftigung, Unternehmertätigkeit oder sonstigen Erwerbstätigkeit);
  • ein Dokument, das den Zweck des Aufenthalts bestätigt, wenn es sich um die Ausübung einer Beschäftigung, einer Unternehmertätigkeit oder sonstigen Erwerbstätigkeit oder um ein Studium handelt);
  • den Nachweis einer Unterkunft in der Tschechischen Republik;
  • 1 Lichtbild.

Nach den EU-Richtlinien kommen folgende Gründe für einen Aufenthalt in Betracht:

  • Arbeit;
  • Studium;
  • wirtschaftliche Aktivität;
  • Familienzugehörigkeit.

Auch wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis benötigen (Aufenthaltsdauer kürzer als drei Monate), empfehlen wir Ihnen, sich bei der Ausländerpolizei registrieren zu lassen. Dies kann von verschiedenen Stellen, insbesondere Banken und Steuerbehörden, verlangt werden.

Text zuletzt geändert am: 07/2016

Erstellt am: 12.11.2017, aktualisiert am: 25.01.2020
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